Verträge

Messstellenvertrag für Kunden

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 MsbG hat grundsätzlich jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern bzw. –in den Fällen des § 6 MsbG- mit Anschlussnehmern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellenbetriebs zu schließen.  Bitte laden Sie hier den Messstellenvertrag herunter und senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag an uns zurück.

Dies gilt nur für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter:

Telefon: 03331-3655 17 oder vertragsmanagement@sw-angermuende.de.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag für Unternehmen

Am 23.08.2017  hat die BNetzA mit den Beschlüssen BK6-17-042 (Strom) und BK7-17-026 (Gas), die Änderung des bereits 2010 standardisierten Messstellenrahmenvertrages beschlossen.

Das Tätigwerden eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erfordert nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG den Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet der Messstellenbetrieb erbracht werden soll.

Wenn Sie im Netzgebiet der Stromversorgung Angermünde GmbH tätig werden wollen, dann muss der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrag im Netzgebiet der Stromversorgung Angermünde GmbH erfolgen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter:

Telefon: 03331-3655 17 oder vertragsmanagement@sw-angermuende.de.