Sie bauen oder sind Grundstückseigentümer und möchten einen Anschluss an das Gasnetz der Gasversorgung Angermünde GmbH beantragen?
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Mit der richtigen Behandlung und der regelmäßigen Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt. Risiken entstehen so gar nicht erst. Der Jahres-Check ist schnell gemacht. Sie brauchen dafür auch keine besonderen technischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Genau hinschauen genügt!
Der Gas-Hausanschluss: Hier liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe "für den Hausgebrauch" - und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. Denn: Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) verpflichtet Hauseigentümer, als Betreiber von Gasinstallationen, den dauerhaft ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage sicherzustellen – beginnend nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen.
Die folgende Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen liefern Betreibern von Gasanlagen eine Übersicht, wie die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen ist.
Jährliche Prüfung der Leitungsanlage
- Bitte nehmen Sie jährlich einmal die Sichtkontrolle der Gasleitungen vor.
- Halten Sie immer Hauptabsperrhahn und Gaszähler frei zugänglich und prüfen Sie alle Leitungen auf Beschädigung, mechanische Belastung, vollständigen Schutzanstrich sowie Korrosion (Leitungen in feuchten und unbelüfteten Räumen besonders sorgfältig überprüfen).
- Beachten Sie bitte, dass freie Lüftungsöffnungen nicht verstellt und Zufuhrschläuche an Haushaltsgeräten nicht geknickt sind.
- Eine Sichtprüfung aller Gasgeräte ist ebenfalls notwendig (Flammbild, Rußspuren, Abgasführung, ungewöhnliche Geräuschbildung). Achten Sie ggf. auf die vom Hersteller gemachten Hinweise/ Betriebsanleitungen. Nimmt Ihr Vertragsinstallateur die Prüfungen vor, so verlangen Sie bitte eine Dokumentation (unabhängiges Prüfprotokoll zur Verkehrssicherungspflicht) und ggf. die Prüfplakette.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung alle 12 Jahre
Alle zwölf Jahre sind Sie verpflichtet, durch ein Fachunternehmen (z.B. Ihren Vertragsinstallateur oder ein DVGW-zertifiziertes Wartungsunternehmen) die Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit Ihrer Gasanlage überprüfen zu lassen. Der DVGW ist der deutsche Fachverband des Gas- und Wasserfaches.
Nach der Gebrauchsfähigkeitsprüfung bitte das Protokoll mit dem Ergebnis sorgfältig aufbewahren.
Stellen Sie Unregelmäßigkeiten oder eine Störung fest, informieren Sie uns. Rufen Sie dazu unsere zentrale Störungsnummer an: 0441 939 001 159.