Preise

Dem Preisblatt für die intelligenten Messsysteme (iMS) und die modernen Messeinrichtungen (mME) wurden die gesetzlichen Preisobergrenzen der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt.

Die SVA bietet zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem bereitgestellten Preisblatt veröffentlicht.

Sobald die SVA neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.