Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sind in diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte sowie der Netzzugang neu geregelt.
Die Städtischen Werke Angermünde GmbH gewähren jedermann einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß § 20 EnWG nach sachlich gerechtfertigten Kriterien.
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