Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument bei Vermietung und Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden und muss spätestens ab der ersten Besichtigung vorliegen.
Das müssen Sie wissen:
- Energieausweise gibt es verbrauchs- und bedarfsbasiert. Nicht jeder ist zulässig für jedes Gebäude. Welcher Energieausweis der Richtige für Ihr Wohngebäude ist, können Sie mit diesem Online-Check selbst feststellen.
- Die Energieausweispflicht besteht auch, wenn Sie bspw. untervermieten oder wenn Sie warm (d.h. inklusive einer Nebenkostenpauschale) vermieten.
- Besitzer von Eigentumswohnungen, müssen einen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorweisen, wenn sie ihre Einheit neu vermieten oder verkaufen wollen. Einen Energieausweis bspw. nur für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen, ist nicht zulässig.
- Den Energieausweis dürfen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Der Energieausweis kann auch online bestellt werden.