Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Unter anderem sind in diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte sowie der Netzzugang neu geregelt.
Die Städtischen Werke Angermünde GmbH gewähren jedermann einen diskriminierungsfreien Netzzugang gemäß § 20 EnWG nach sachlich gerechtfertigten Kriterien.
Untenstehend finden Sie die zur Zeit gültigen Dokumente.
Pflichtveröffentlichung Berichte
Lieferantenrahmenvertrag
Lieferantenrahmenvertrag nach BK6-20-160 (gültig ab 01.04.2022)
Anlage C LRV – Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Anlage D LRV – Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Sonstige Pflichtveröffentlichungen
Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
intelligente Messsysteme